Stellenmeldepflicht ab 1. Juli 2018

Am 8. Dezember 2017 hat der Bundesrat die Details zur Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative (MEI) verabschiedet. Arbeitgeber werden neu verpflichtet, alle offenen Stellen in Berufsarten, die eine durchschnittliche Arbeitslosenquote von 8 Prozent oder mehr aufweisen, vorab der öffentlichen Arbeitsvermittlung zu melden und eine Wartefrist für Stellenausschreibungen einzuhalten.

Diese Meldepflicht gilt ab 1. Juli 2018.

Das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) Obwalden Nidwalden bereitet sich auf eine dienstleistungsorientierte Umsetzung der Meldepflicht vor. An der Veranstaltung vom 13. Juni 2018 informiert das RAV über deren Umsetzung und beantwortet Fragen.

Datum / Ort
Die Veranstaltung findet am Mittwoch, 13. Juni 2018 von 16:30 – 18:30 Uhr statt.
RAV, Bahnhofstrasse 2, 6052 Hergiswil.

Weitere Informationen unter: http://www.rav-ownw.ch/stellenmeldepflicht/