Coronavirus – Wichtige Informationen Adressen und Hilfeleistungen
Die wichtigsten Informationen und Links für Unternehmen
Stand 22.06.2020
Restart – Schutzkonzepte
Ab Montag, 22. Juni 2020 werden die Massnahmen zur Bekämpfung des neuen Coronavirus weitgehend aufgehoben. Einzig Grossveranstaltungen bleiben bis Ende August verboten. Alle öffentlich zugänglichen Orte müssen über ein Schutzkonzept verfügen, der Bundesrat hat dafür die Vorgaben vereinfacht. Handhygiene und Abstandhalten bleiben die wichtigsten Schutzmassnahmen; der Bundesrat setzt weiterhin stark auf eigenverantwortliches Handeln.
Untenstehend finden Sie entsprechende Musterkonzepte:
Zahlreiche Branchenverbände stellen ihren Mitgliedern entsprechende Konzepte zur Verfügung. Bitte halten Sie sich bei der Erstellung eines Schutzkonzeptes an Ihren Branchenverband. Besuchen Sie die entsprechenden Websiten.
Empfehlungen für die Betriebe im Zusammenhang mit den Ferien
Merkblatt des Gesundheitsamtes und des Kantonsarztes für die Betriebe bezüglich den Ferien der Mitarbeitenden.
Schutzmasken
Der Gewerbeverband Obwalden stellt dem Obwaldner Gewerbe und weiteren Gesundheitsorganisationen zertifizierte Schutzmasken vom Typ IIR zum Preis von CHF 0.75/Stück (inkl. MwSt.) zur Verfügung.
Eine Bestellung kann hier vorgenommen werden:
Kurzarbeitsentschädigung
- Generelle Informationen
- Auch Angestellte und Temporärarbeitende haben aufgrund der Krise Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung. Das Verfahren wird vereinfacht.
- Die Kurzarbeitszeitentschädigung erstreckt sich auch auf Lernende.
- Auf Lehrvertragsauflösungen soll möglichst verzichtet werden.
Voranmeldung für Kurzarbeitsentschädigung
- Anleitung Voranmeldung KAE (aktualisiert)
- Formular Voranmeldung zur Kurzarbeit
- Merkblatt Arbeitslosenkasse
Folgende Unterlagen müssen bei Voranmeldungen von Kurzarbeit zurzeit nicht eingereicht werden:
- Formular «Zustimmung zur Kurzarbeit», Nr. 716.315 (Die Arbeitgeber müssen jedoch in der Voranmeldung schriftlich bestätigen, dass alle von Kurzarbeit betroffenen Mitarbeitende mit der Einführung von Kurzarbeit einverstanden sind)
- Kopie des aktuellen Handelsregisterauszugs
Weiterführende Informationen
Es ist uns bewusst, dass viele KMU’s zum ersten Mal mit Kurzarbeit konfrontiert sind. Sollten Sie Fragen zur Anmeldung von Kurzarbeit haben, unterstützt Sie die Geschäftsstelle des Gewerbeverbandes Obwalden gerne telefonisch unter der Nummer 041 544 12 62.
Bürgschaften/Kredite für KMU
Am 25. März 2020 hat sich der Bundesrat in einer ausserordentlichen Sitzung mit der Liquiditätshilfe für KMU befasst. Diese sollen raschen Zugang zu Krediten für die Überbrückung von Corona-bedingten Liquiditätsengpässen erhalten. Die Kredite können am besten bei der Hausbank beantragt werden. Sie werden vom Bund abgesichert.
Hier finden Sie eine Liste aller Banken, die COVID-19-Kredite gewähren sowie deren gewünschter Zugangskanal für die Eingabe des Kreditantrages.
Leitfaden für Arbeitgeber
Der Schweizerische Arbeitgeberverband hat einen Leitfaden für Arbeitgeber veröffentlicht.
Rechtliche Fragen
Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragen zum Coronavirus sind hier in einem Blogbeitrag zusammengefasst.
Rechtliche Unterstützung (07.04.2020)
Diverse Schweizer Anwaltskanzleien bieten während der aktuellen Krise pro bono (kostenlose) Rechtsberatung für KMUs und Einzelpersonen an. Eine Übersicht finden Sie auf folgender Webseite: https://campaign.legal-solidarity.ch/
Für vertragsrechtliche Folgen im Zusammenhang mit dem Coronavirus wurde ein Merkblatt erstellt.
Aktuelle Informationen des Bundesrates
- Verordnung des Bundesrats vom 20.3.2020 zu den wirtschaftlichen Massnahmen
- Medienmitteilung des Bundesrats vom 20.3.2020
- Aktuelle Informationen
Informationen für Selbständig Erwerbende
Selbständig Erwerbende, die wegen behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus Erwerbsausfälle erleiden, werden entschädigt, sofern nicht bereits eine Entschädigung oder Versicherungsleistung besteht. Eine Entschädigung ist für folgende Fälle vorgesehen:
- Schulschliessungen
- Ärztlich verordnete Quarantäne
- Schliessung eines selbstständig geführten öffentlich zugänglichen Betriebes
Die Regelung gilt auch für freischaffende Künstlerinnen und Künstler, die einen Erwerbsunterbruch erleiden, weil ihre Engagements wegen der Massnahmen gegen das Coronavirus annulliert werden oder weil sie einen eigenen Anlass absagen müssen. Der Anspruch muss bis spätestens am 16. September 2020 geltend gemacht werden.
Detaillierte Informationen finden Sie in den folgenden zwei Broschüren:
- Informationen für Arbeitgebende und Selbständigerwerbende
- Corona Erwerbsersatzentschädigung
- Anmeldeformular für Corona Erwerbsersatzentschädigung
Angebot „Coaching Krisenbewältigung“
Die Coaches von „zentralschweiz innovativ“ stehen den KMU bei der Bewältigung von Krisensituationen mit Rat und Tag zur Seite. Als Motivator, Unterstützer, Beschleuniger und Mutmacher unterstützen wir KMU bis zu 40h kostenlos. Pragmatisch, unbürokratisch und zielführend.
Ihr Coach Emmanuel Hofer ist folgendermassen erreichbar:
041 349 58 04
eh@zinno.ch
http://www.zentralschweiz-innovativ.ch/aktuell/detail/?aid=2725&dt=2020-03-27
Tourismus
Für aktuelle Informationen für touristische Unternehmen steht Ihnen Obwalden Tourismus zur Verfügung.
Kurzleitfaden für international tätige Unternehmen
Die Zahl der Infektionsfälle des Coronavirus steigt weltweit und damit auch die Unsicherheit. Switzerland Global Enterprise hat einen Kurzleitfaden für international tätige Unternehmen zusammengestellt. Dieser enthält Informationen zu den Auswirkungen auf Logistik, Vertragsrecht, Geschäftsreisen, etc. und wird laufend aktualisiert.
Informationen des Bundesamtes für Gesundheit
Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus
Disclaimer
Die aufgeführten Informationen und Links haben ausschliesslich informativen Zweck uns sind weder vollständig, noch ergänzen sie eine Rechtsberatung. Als Ergänzung der obigen Informationen wird empfohlen, sich über die einschlägigen Webseiten des Bundes zu informieren.