Covid-19-Härtefallmassnahmen: Regierungsrat senkt Umsatzuntergrenze und erhöht Bezugshöchstgrenze
Der Kanton Obwalden öffnet vom 5. bis zum 19. Mai 2021 ein zweites Zeitfenster für die Gesuchseinreichung von Covid-19-Härtefallmassnahmen. Unternehmen, die von den Folgen der Corona-Pandemie besonders betroffen sind, können neu bereits ab einem Umsatz von 50’000 Franken Unterstützungsgelder beantragen. Die Bezugshöchstgrenze wird auf 1,2 Millionen Franken erhöht.
Hier gelangen Sie zur Medienmitteilung des Regierungsrates.