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Die besten Bilder des Herbstanlasses 2025

Obwaldner Gewerbeumfrage Oktober 2025

Der Gewerbeverband Obwalden führt eine Umfrage unter den regionalen Betrieben durch, um die aktuellen und künftigen Anforderungen an die Berufsbildung besser erfassen zu können. Ziel ist es, die duale Ausbildung weiterzuentwickeln und den Nachwuchs optimal auf die Arbeitswelt vorzubereiten.
Die anonyme Umfrage dauert rund fünf Minuten und läuft bis Freitag, 31. Oktober 2025.

Hier geht’s zur Umfrage

Herzlichen Dank für Ihre Teilnahme!

20.10.2025 11.00 Uhr

Unternehmerlunch «ITSec4KMU»

DENKRAUM, Kägiswilerstrasse 17, Sarnen

Der Gewerbeverband Obwalden organisiert zusammen mit der Hochschule Luzern und der Mobiliar zwei Unternehmerlunchs. Der erste Anlass findet am Montag, 20. Oktober 2025 um 11.00 Uhr im DENKRAUM an der Kägiswilerstrasse 17 in Sarnen statt.

Die Hochschule Luzern wird ein Referat zum Thema «ITSec4KMU» halten. Im Anschluss an das Referat wird einen Lunch durch die Mobiliar gesponsert und das Thema kann im Austausch mit den Teilnehmenden vertieft werden. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.

Stellungnahme GVO zum Planungs- und Baugesetz (PBG)

Der Regierungsrat Obwalden beabsichtigt eine Revision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) und hat im Sommer einen entsprechenden Entwurf in die Vernehmlassung geschickt. Die parlamentarische Gewerbegruppe des Gewerbeverbands Obwalden (GVO) hat den Entwurf intensiv diskutiert und sich auf eine Stellungnahme zuhanden des zuständigen Bau- und Raumentwicklungsdepartements geeinigt. Die Stellungnahme wurde am 24. September 2024 eingereicht.

Der GVO begrüsst den Ansatz sehr, dass die Bewilligungsverfahren digitaler werden sollen. Er weist aber darauf hin, dass Prozesse durch die digitale Bearbeitung nicht nur in die digitale Welt verschoben, sondern tatsächlich optimiert werden sollen. Es ist zu prüfen, welche Dokumente in digitaler Form wirklich nützlich sind und auf welche verzichtet werden kann. Zudem ist es dem GVO ein grosses Anliegen, dass der digitale Zugriff allen Stakeholdern – nicht nur Gemeinden, Architekten und Bauherren – gewährt wird. Die gängige Praxis, wonach einige Stakeholder die Pläne und Baugesuche physisch auf der Gemeinde einsehen müssen, sollte durch die geplante Digitalisierung abgelöst werden.

Insgesamt beurteilt der GVO das revidierte Gesetz als sehr verwaltungslastig. Er bemängelt die geringen Kompetenzen des Kantonsrats. Positiv gesehen wird der Grundsatz der Zusammenlegung und Vereinheitlichung zwischen den Gemeinden.

Weiter vermisst der GVO in der Vorlage die Thematik der Einsprache, was für Gewerbetreibende problematisch ist. Hierzu fordert der GVO Lösungen. Er schlägt vor, dass der Kanton mit dem Best-Practice-Ansatz von der Erfahrung anderer Orte und Kantone profitieren sollte. Zuletzt weist der GVO darauf hin, dass Baubewilligungsverfahren grundsätzlich viel zu lange dauern. Deshalb sollten für alle Instanzen tragbare Fristen für die Bearbeitung der Bewilligungsgesuche definiert werden.

Die besten Bilder des Herbstanlasses 2024