NEIN zur Tabakinitiative – Jugendschutz geht auch wirtschaftsfreundlich

Am 13. Februar 2022 stimmt das Schweizer Stimmvolk über die Initiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» ab. Die Initiative öffnet Tür und Tor für künftige Werbeverbote und schadet dem Gewerbe. Der Gewerbeverband Obwalden lehnt die Initiative daher ab und unterstützt den indirekten Gegenvorschlag: Mit dem neuen Tabakproduktegesetz erreichen wir einen griffigen Jugendschutz – ohne Wirtschaft und Gewerbe zu schaden.

Die Initiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» will «jede Art von Werbung für Tabakprodukte verbieten, die Kinder und Jugendliche erreichen» kann. Faktisch bedeutet das ein totales Werbeverbot. Das ist gefährlich: Geht es heute um Tabak, sind es schon bald Fleischprodukte, Autos oder Alkohol, die im Namen der «Volksgesundheit» oder «der Umwelt zuliebe» ins Visier geraten. Mündige Bürgerinnen und Bürger sollen weiterhin eigenverantwortlich entscheiden können, was sie konsumieren wollen und was nicht. Daher braucht es am 13. Februar ein klares NEIN.

Werbeverbote schaden Gewerbe, Kultur und Medien
Es gehört zur fundamentalen Wirtschafts- und Gewerbefreiheit, dass legale Produkte beworben werden dürfen. Werbeverbote richten grossen wirtschaftlichen Schaden an. Betroffen sind insbesondere Betriebe, die auf den Verkauf und auf Werbeeinnahmen angewiesen sind. In der Region Obwalden arbeiten viele Menschen in der Gastronomie und im Tourismus. Vom Tankstellenshop, über Open-Airs bis zum Kioskbesitzer – Kleingewerbler würden ebenso leiden wie die Kultur- und Veranstaltungsbranche oder Schweizer Medien. Sie alle sind auf Einnahmen angewiesen. In Zeiten der Pandemie ist die wirtschaftliche Situation vieler Unternehmen angespannt. Ein totales Werbeverbot kommt da erst recht zur Unzeit.

Griffiger Jugendschutz dank neuem Tabakproduktegesetz
Jugendschutz ist wichtig: Deshalb haben sich National- und Ständerat im Herbst 2021 auf ein neues Tabakproduktegesetz geeinigt. Dieses stellt den indirekten Gegenvorschlag zur Initiative dar und baut den Jugendschutz wirkungsvoll aus. Wird die Initiative abgelehnt, tritt das neue Tabakproduktegesetz automatisch in Kraft. Die neuen Bestimmungen sind streng, aber dennoch ausgewogen: Neben einem Verkaufsverbot für unter 18-jährige sind sinnvolle Werbe- und Sponsoringvorschriften vorgesehen. Plakat- und Kinowerbung für herkömmliche Tabak- und Alternativprodukte im öffentlichen Raum wird verboten. Wenn sich Werbung jedoch an Erwachsene richtet, bleibt sie weiterhin erlaubt. Letztlich ist jeder erwachsene Bürger für seine Gesundheit selbst verantwortlich. Mit dem neuen Tabakproduktegesetzt wird beides – Jugendschutzinteressen und wirtschaftliche Freiheit – optimal ausbalanciert.

Der Gewerbeverband Obwalden empfiehlt daher am 13. Februar ein klares NEIN zur Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» und befürwortet das neue Tabakproduktegesetz als ausgewogene Alternative für einen starken Jugendschutz.