Obwalden führt eine Maskentragpflicht ein

Nachdem der Kanton Obwalden lange Zeit nicht stark von der Corona-Pandemie betroffen war, sind die Fallzahlen in den vergangenen Tagen markant angestiegen.

Um den Anstieg der Infektionszahlen zu bremsen, hat der Regierungsrat heute Morgen beschlossen, ab Montag, 19. Oktober 2020 eine Maskentragpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen einzuführen.

Wo gilt eine Maskentragepflicht?
Als öffentlich zugängliche Innenräume zählen insbesondere Einkaufsläden, -märkte und -zentren (inklusive geschlossenen Besucherpassagen), Poststellen und Banken, Museen, Theater, Versammlungslokale, Gotteshäuser und religiöse Gemeinschaftsräume, Verwaltungsgebäude oder Bibliotheken.

Eine Maskentragpflicht gilt auch für das Personal im Gästebereich von Restaurationsbetrieben (inklusive Bars und Clubs, Diskotheken und Tanzlokale) sowie für alle, die Dienstleistungen erbringen oder beanspruchen, bei denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten wird.

Weiter gilt die allgemeine Maskenpflicht auch an Märkten im Freien (Wochen-, Monats-, Jahres- und Weihnachtsmärkten).

Welche Personengruppen sind von der Maskentragpflicht ausgenommen?
Von der Maskentragpflicht ausgenommen sind Kinder vor ihrem 12. Geburtstag, Mitarbeitende, welche durch andere Schutzmassnahmen wie Plexiglasscheiben geschützt sind (das Tragen eines Visiers ohne Maske bei direktem Kontakt ist hingegen unzureichend), Patientinnen und Patienten bzw. Kundinnen und Kunden von medizinischen oder kosmetischen Dienstleistungen an Zähnen und Gesicht, Personen, die mittels ärztlichem Attest nachweisen können, dass sie aus keine Maske tragen können, Sportler und Sportlerinnen während des Trainings und Wettkampfs sowie Künstlerinnen und Künstler während Proben und Auftritten.

Kunden auf Maskentragpflicht hinweisen
Die Betreiberinnen und Betreiber von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, in welchen die Maskenpflicht gilt, sind aufgefordert, die Kundinnen und Kunden beziehungsweise die Besucherinnen und Besucher durch gut sichtbare Hinweisschilder bei den Eingängen auf die Maskenpflicht hinzuweisen. Entsprechende Plakate finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Gesundheit: https://bag-coronavirus.ch/downloads/

jetzt zertifizierte chirurgische Masken bestellen
Der Gewerbeverband Obwalden (GVO) hat bereits Mitte April zusammen mit der Obwaldner Kantonalbank (OKB) eine Million zertifizierte chirurgische Masken vom Typ IIR organisiert. Damals gingen wir von einem grossen Bedarf unserer Mitglieder aus, was nun leider einzutreffen scheint. Unsere zertifizierten Hygienemasken vom Typ IIR werden in Obwalden auch in verschiedenen Gesundheitsorganisationen (Spital, Arztpraxen, Spitex, Altersheime etc.) verwendet und sind bis im März 2023 haltbar. Wir bieten die Masken Typ IIR zum Preis von CHF 0.45/Maske an. Sie können Ihre Bestellung direkt über unsere Website https://www.gewerbeverband-ow.ch/bestellungen/ aufgeben. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.

Alle weiteren Informationen wie die entsprechenden Ausführungsbestimmungen können auf der Webseite des Kantons Obwalden bezogen werden: https://www.ow.ch/coronavirus

Mit dieser Massnahme will der Regierungsrat des Kantons Obwalden einerseits den raschen Anstieg der Fallzahlen bremsen und damit eine Überlastung des Gesundheitswesens verhindern, andererseits sollen das öffentliche Leben und die Wirtschaft möglichst wenig eingeschränkt werden. Wir danken allen für die konstruktive Mitarbeit im Interesse der Mitarbeitenden und Kunden.

Freundliche Grüsse
Volkswirtschaftsdepartement und Gewerbeverband Obwalden